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1. Geltung
Die "ATRIUM - Agentur für Tourismus und Marketing - Jan
Kästner" - nachfolgend ATRIUM - erbringt ihre Leistungen
auf der Grundlage folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen,
welche Bestandteil jedes Vertrages sind. Abweichungen sind nur zulässig
und wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Ein schriftlicher
Ausschluß der AGB ist zulässig.
Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
bleibt der Vertragsinhalt im übrigen davon unberührt.
Die unwirksame Regelung soll insoweit durch eine wirksame, dem Sinn
des Vertrages entsprechende Regelung.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Die Art und der Umfang der von ATRIUM zu erbringenden Leistungen
richtet sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen
Vertrages. ATRIUM wird die vereinbarten Dienstleistungen handels-,
markt- und branchenüblich erbringen.
ATRIUM ist berechtigt, die gesamte Leistung oder Teilleistungen
auch durch entsprechend qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
ATRIUM behält sich vor, die mit dem Kunden vertraglich vereinbarten
Leistungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit
eine solche Änderung oder Verbesserung handelsüblich,
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig oder unter Berücksichtigung
der Interessen von ATRIUM für den Kunden zumutbar ist, und
soweit dies zur Erfüllung des Auftrages nützlich ist.
Erbringt ATRIUM kostenlose Dienste und Leistungen, so können
diese von ATRIUM ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt
werden.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, ATRIUM sämtliche für die Erbringung
der Dienstleistungen erforderlichen Angaben zu machen, Informationen
zu erteilen sowie geforderte schriftliche Unterlagen unverzüglich
zu übermitteln. ATRIUM haftet nicht für Mängel infolge
unvollständiger, fehlerhafter oder verspätet übermittelter
Angaben, Informationen oder Unterlagen des Kunden.
Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße
Erbringung der Leistungen laufend zu überprüfen. Mängel
und Störungen sind unverzüglich und ausdrücklich
zu rügen.
Kann eine Leistung von ATRIUM, aus vom Kunden zu vertretenden Gründen,
nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil
der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat,
Mängel oder Störungen nicht rechtzeitig gemeldet oder
beseitigt hat, der Kunde vereinbarte Termine nicht eingehalten hat
oder gegen sonstige Verpflichtungen der AGB´s und dem Vertrag
verstossen hat, so hat der Kunde den hierdurch zusätzlich verursachten
Arbeitsaufwand zu vergüten. In einem solchen Fall verlängern
sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend
der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung.
4. Haftungsbeschränkungen
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden
der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der
Höhe nach auf 5.000 Euro beschränkt.
5. Urheber- und sonstige Rechte
ATRIUM behält sich alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht,
auf alle eingebrachten kreativen Elemente vor. Eine weitere Verwendung
ist nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.
ATRIUM ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln, Produkten,
Maßnahmen etc. auf ATRIUM und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen,
ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
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